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30 Tage Zollkennzeichen Berlin

Ursprünglicher Preis war: 799 €Aktueller Preis ist: 599 €.

Zollkennzeichen Berlin (30 Tage)

Ausfuhrkennzeichen für den Fahrzeugexport – auch international gültig

Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland überführen? Mit dem Zollkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) dürfen Sie Ihr Fahrzeug bis zu 30 Tage legal im In- und Ausland bewegen. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen gilt es auch international.

💡 Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen = 5 Tage, nur Deutschland. Zollkennzeichen = 30 Tage, auch im Ausland – mit eigener Versicherung.

🚀 So einfach geht’s

1
📞 Bestellen oder anrufen
Bestellen Sie direkt hier oder rufen Sie uns an unter 030 / 8100 3140. Wir klären Details und Zielland.
2
📋 Unterlagen bereitstellen
Wir sagen Ihnen genau, was Sie brauchen – inkl. spezielle Versicherung.
3
⚡ Zollkennzeichen besorgt
Wir besorgen das Zollkennzeichen und alle Dokumente für Sie.
4
🏁 Fertig für die Auslandsfahrt
Wir bringen Ihnen alles direkt – fertig für den Export.

📋 Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (spezielle Versicherung nötig!)
  • SEPA Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
🚚 Kostenloser Bring- & Holservice im Preis enthalten!

Wann brauchen Sie ein Zollkennzeichen?

🌎 Fahrzeugexport
Auto ins Ausland verkauft? Der Käufer braucht ein Zollkennzeichen für die Überführung.
📦 Umzug ins Ausland
Sie nehmen Ihr Fahrzeug mit – 30 Tage reichen für die Fahrt.
🚗 Überführung ins Ausland
Fahrzeug muss in ein anderes Land gebracht werden.
📅 Längere Überführung
5 Tage Kurzzeitkennzeichen reichen nicht? 30 Tage Zollkennzeichen ist die Lösung.

⭐ Warum Zulassung Dreams?

30 Tage Gültigkeit – genug Zeit für den Export
International anerkannt – in den meisten europäischen Ländern
Eigene Kfz-Versicherung inklusive – Sie sind abgesichert
Null Aufwand – wir besorgen und liefern alles
Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
Keine Vorkasse – Bezahlung bei Übergabe
„Auto nach Polen verkauft. Zollkennzeichen am nächsten Tag geliefert. Alles perfekt gelaufen!“ – Marek W., Berlin-Lichtenberg

❓ Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen: 5 Tage, nur Deutschland. Zollkennzeichen: 30 Tage, auch im Ausland.
Brauche ich TÜV?
Ja, eine gültige HU-Bescheinigung ist für das Zollkennzeichen erforderlich.
In welchen Ländern gilt es?
In den meisten europäischen Ländern. Wir beraten Sie zum Zielland.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein! Bezahlung bei Übergabe des Kennzeichens.

Bereit für die Auslandsfahrt?

Bestellen Sie jetzt Ihr Zollkennzeichen. Oder rufen Sie uns an – wir beraten Sie zum Zielland!

📞 030 / 8100 3140