Auto verkauft: Abmelden oder Verkauf melden in Berlin

Das Auto ist verkauft, aber auf Ihren Namen noch zugelassen? Wir melden es für Sie ab oder zeigen den Verkauf an, ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle müssen. Wir holen die Unterlagen bei Ihnen ab.

Festpreise inkl. amtlicher Gebühren · keine Vorkasse

✓ Abholung in ganz Berlin · ✓ Zahlung erst bei Rückgabe · ✓ Express in 1–2 Werktagen möglich

Warum Verkäufer sich absichern sollten

Mit der Übergabe an den Käufer ist das Auto für Sie nicht automatisch erledigt. Solange es auf Sie zugelassen ist, können Kfz-Steuer, Versicherung und Haftung weiter bei Ihnen hängen bleiben. Bußgelder oder Post von der Versicherung landen dann unter Umständen zuerst bei Ihnen.

Deshalb lohnt es sich, den Verkauf sauber zu dokumentieren und die Zulassung zeitnah zu klären.

So läuft es mit uns ab

  1. Buchen oder anrufen: online die passende Leistung wählen oder unter 030 8100 3140 anrufen, wir buchen für Sie.
  2. Unterlagen abholen lassen: Wir holen die Papiere bei Ihnen in Berlin ab.
  3. Wir erledigen alles: Wir kümmern uns bei der Zulassungsbehörde um den Vorgang, ohne dass Sie einen Termin suchen müssen.
  4. Rückgabe: Sie bekommen Ihre Unterlagen zurück und zahlen erst dann.

Zwei Wege nach dem Verkauf

Erstens: vor der Übergabe abmelden. Das Auto wird außer Betrieb gesetzt, der Käufer meldet es danach mit eigenen Kennzeichen neu an. Das ist für Verkäufer die übersichtlichste Lösung. Mehr dazu finden Sie unter Fahrzeug abmelden.

Zweitens: Der Käufer meldet um. Dann wechselt der Halter, und das Auto läuft über den Käufer weiter. Wie das funktioniert, steht bei Halterwechsel. Wichtig ist, dass die Ummeldung auch wirklich stattfindet.

Verkauf melden und Kaufvertrag aufbewahren

Wurde das Auto noch nicht umgemeldet, können Sie der Zulassungsbehörde den Verkauf melden. Dafür sind in der Regel die Angaben zum Käufer, das Kennzeichen und das Verkaufsdatum nötig. Wir prüfen das vor der Abholung mit Ihnen.

Bewahren Sie den schriftlichen Kaufvertrag auf, am besten mit Datum und Uhrzeit der Übergabe. Er hilft, wenn später Fragen zur Haftung auftauchen.

Nach der Abmeldung sollten Sie außerdem Ihre Versicherung informieren, damit der Vertrag korrekt endet.

Häufige Fragen

Muss ich das Auto abmelden, wenn ich es verkauft habe?

Nicht in jedem Fall. Entweder Sie melden vor der Übergabe ab, oder der Käufer meldet das Auto um. Solange keins von beidem passiert, sind Sie weiter als Halter eingetragen.

Was passiert, wenn der Käufer nicht ummeldet?

Dann bleibt das Auto auf Ihren Namen zugelassen. Deshalb sollten Sie den Verkauf der Zulassungsbehörde melden und den Kaufvertrag sorgfältig aufbewahren.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Namen und Anschriften beider Seiten, das Fahrzeug, das Datum und die Uhrzeit der Übergabe sowie die Unterschriften. Schriftlich ist es für Sie am sichersten.

Muss ich nach der Abmeldung noch meine Versicherung informieren?

Ja, informieren Sie Ihre Versicherung über Verkauf und Abmeldung, damit der Vertrag korrekt beendet oder angepasst wird.

Bereit? Leistung wählen oder anrufen: 030 8100 3140 – wir buchen für Sie.